Warum die NIE-Nummer zuerst kommt

Der erste Schritt
vor jedem Kaufvertrag

Ein spanischer Notar kann eine Immobilientransaktion ohne gültige NIE-Nummer der Käuferseite nicht beurkunden. Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte den NIE-Antrag daher frühzeitig einleiten — idealerweise, sobald ein konkretes Objekt ins Auge gefasst wird.

01

Notarielle Beurkundung

Die NIE-Nummer muss beim Notartermin für den Kaufvertrag (Escritura) bereits vorliegen — ohne sie kann der Vertrag nicht unterzeichnet werden.

02

Steuerliche Abwicklung

Die NIE-Nummer dient gleichzeitig als NIF für die Zahlung der anfallenden Steuern (ITP oder IVA je nach Immobilientyp).

03

Grundbucheintragung

Auch für die Eintragung ins spanische Grundbuch (Registro de la Propiedad) ist die NIE-Nummer zwingend erforderlich.

04

Bankkonto für Zahlungen

Für die Kaufpreiszahlung und laufende Nebenkosten (Strom, Wasser, Gemeinschaftskosten) benötigen Sie in der Regel ein spanisches Konto — auch dafür ist die NIE-Nummer Voraussetzung.

Timing

Frühzeitig
beantragen

Da die Bearbeitung in der Regel nur 2 bis 3 Tage dauert, empfehlen wir dennoch, den NIE-Antrag frühzeitig zu stellen, sobald eine Kaufabsicht konkret wird — idealerweise parallel zur Objektbesichtigung oder Reservierung, nicht erst kurz vor dem Notartermin.

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