NIE für den
Immobilienkauf.
Ohne NIE kein Kaufvertrag. Was Käufer wissen müssen, bevor sie in Spanien eine Immobilie erwerben.
Ein spanischer Notar kann eine Immobilientransaktion ohne gültige NIE-Nummer der Käuferseite nicht beurkunden. Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte den NIE-Antrag daher frühzeitig einleiten — idealerweise, sobald ein konkretes Objekt ins Auge gefasst wird.
Die NIE-Nummer muss beim Notartermin für den Kaufvertrag (Escritura) bereits vorliegen — ohne sie kann der Vertrag nicht unterzeichnet werden.
Die NIE-Nummer dient gleichzeitig als NIF für die Zahlung der anfallenden Steuern (ITP oder IVA je nach Immobilientyp).
Auch für die Eintragung ins spanische Grundbuch (Registro de la Propiedad) ist die NIE-Nummer zwingend erforderlich.
Für die Kaufpreiszahlung und laufende Nebenkosten (Strom, Wasser, Gemeinschaftskosten) benötigen Sie in der Regel ein spanisches Konto — auch dafür ist die NIE-Nummer Voraussetzung.
Da die Bearbeitung in der Regel nur 2 bis 3 Tage dauert, empfehlen wir dennoch, den NIE-Antrag frühzeitig zu stellen, sobald eine Kaufabsicht konkret wird — idealerweise parallel zur Objektbesichtigung oder Reservierung, nicht erst kurz vor dem Notartermin.
Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Stunden.
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen Ihre Anfrage persönlich und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden auf Deutsch bei Ihnen zurück.